Kanzlei · Rechtsanwalt
Samuele Cartillone, Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Samuele Cartillone berät und vertritt Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, verteidigt in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und führt zivil- sowie verkehrsrechtliche Mandate.
Die Tätigkeit erstreckt sich auf Bad Homburg vor der Höhe, den Hochtaunuskreis und das übrige Rhein-Main-Gebiet. Mandate werden in deutscher, italienischer und englischer Sprache geführt.
I. Werdegang
- Studium Goethe-Universität Frankfurt am Main, Schwerpunktbereich Arbeitsrecht; daneben Erwerb des Scheins im italienischen Recht.
- Referendariat Landgericht Wiesbaden mit Stationen beim Amtsgericht Wiesbaden und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Anwaltsstation bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, arbeitsrechtliche Wahlstation beim Hessischen Fußball-Verband.
- seit Mai 2020 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
- 2020 – 2025 Anwaltliche Tätigkeit in arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Bad Homburg und Wiesbaden. Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren, bei Versetzungen sowie in Streitigkeiten über variable Vergütung und Bonusansprüche; in der ersten Station zusätzlich Befassung mit steuerrechtlichen Mandaten.
- seit Nov. 2025 Gründung und Leitung von CS LEGAL in Bad Homburg vor der Höhe.
II. Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Der arbeitsrechtliche Schwerpunkt durchzieht die gesamte juristische Ausbildung und Berufstätigkeit. Er beginnt mit der Wahl des Schwerpunktbereichs im Studium, setzt sich in der Wahlstation des Referendariats fort und bestimmt seit der Zulassung im Jahr 2020 die anwaltliche Praxis.
Den Kern der Tätigkeit bilden Beendigungsstreitigkeiten. Hierzu zählen Kündigungsschutzverfahren, die Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abfindungsverhandlungen sowie die regelmäßig damit verbundenen Fragen zu Arbeitszeugnis, Freistellung und Urlaubsabgeltung. Hinzu treten Auseinandersetzungen über Versetzungen und Direktionsrecht sowie über variable Vergütungsbestandteile und Bonusansprüche.
Vertreten werden beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Die Kenntnis der jeweils gegnerischen Erwägungen ist für die Einschätzung dessen, was in einer Verhandlung erreichbar ist, von erheblichem Wert; welche Partei im Einzelfall vertreten wird, richtet sich nach der Sache und der Mandatslage.
Die in der ersten beruflichen Station erworbene Befassung mit steuerrechtlichen Mandaten wirkt in die arbeitsrechtliche Praxis hinein. Die Schnittstelle beider Rechtsgebiete wird in Beendigungsmandaten regelmäßig relevant, namentlich bei der ermäßigten Besteuerung von Abfindungen nach § 34 EStG, bei der Behandlung von Dienstwagen und weiteren Sachbezügen sowie bei Nettolohnvereinbarungen. Ihre Berücksichtigung entscheidet vielfach darüber, welcher Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich verbleibt.
III. Mandate mit Italienbezug
Italienisch ist zweite Muttersprache. Der familiäre Bezug wurde während des Studiums durch den Erwerb des Scheins im italienischen Recht ergänzt und ist im weiteren Verlauf der Berufstätigkeit zu einem festen Bestandteil der Praxis geworden.
Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden. Italienischsprachige Mandantinnen und Mandanten in Deutschland werden in ihrer Sprache beraten und vertreten; Gegenstand ist deutsches Recht, wodurch die Einschaltung eines Dolmetschers ebenso entbehrlich wird wie die vorherige Übersetzung von Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben. Daneben werden Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und Italien begleitet; soweit italienisches Recht zur Anwendung gelangt, erfolgt die Bearbeitung in Abstimmung mit dort zugelassenen Kolleginnen und Kollegen.
IV. Grundsätze der Mandatsführung
Eine rechtliche Einschätzung ergeht erst nach Durchsicht der vollständigen Unterlagen und wird auch dann mitgeteilt, wenn sie gegen ein Vorgehen spricht. Maßgeblich für die Wahl des Weges ist das wirtschaftliche Ergebnis: Gerichtliche Auseinandersetzungen werden geführt, wo sie Erfolg versprechen; lässt eine außergerichtliche Erledigung das bessere Ergebnis erwarten, wird auf sie hingewirkt.
Die Bearbeitung liegt durchgehend in einer Hand. Ein Wechsel des Bearbeiters innerhalb eines laufenden Mandats findet nicht statt, und Korrespondenz wie Verhandlung führt derjenige Rechtsanwalt, der auch im Termin auftritt.
V. Veröffentlichungen
Im Ratgeber von CS LEGAL werden wiederkehrende Fragen aus der Praxis dargestellt, unter anderem die Klagefrist des § 4 KSchG, die Verhandlung einer Abfindung und das Verhalten nach polizeilicher Vorladung. Sämtliche Beiträge sind eigenverfasst und mit Prüfdatum versehen.
Kontakt
CS LEGAL, Höhestraße 13 A, 61348 Bad Homburg vor der Höhe. Termine nach Vereinbarung unter +49 173 2724767 oder kanzlei@cs-legal.de. Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
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