CS·LEGAL

Arbeitsrecht · Kündigung

Drei Wochen. Danach ist die Kündigung wirksam.

Tragen Sie den Tag ein, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten lag. Sie sehen sofort, wann die Frist des § 4 KSchG endet — und können die Kündigung anschließend zur Prüfung übermitteln.

Fristenrechner

Fristende

Die Berechnung folgt §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 193 BGB und berücksichtigt die gesetzlichen Feiertage in Hessen. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Fristenprüfung; maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, der im Einzelfall streitig sein kann.

Kündigung zur Prüfung übermitteln

Sechs Angaben genügen für die Ersteinschätzung. Alles Weitere wird im Gespräch geklärt.

PDF oder Foto, bis 8 MB. Ein lesbares Handyfoto genügt. Die Übermittlung ist freiwillig — ohne Dokument erfolgt die Einschätzung nach Rückfrage.

I

Eingang

Ihre Anfrage geht unmittelbar in der Kanzlei ein. Die Fristenlage wird als Erstes gesichert.

II

Sichtung

Die Kündigung wird auf Form, Frist, Kündigungsgrund und Sonderkündigungsschutz durchgesehen.

III

Rückmeldung

Sie erhalten eine Einschätzung der Angriffspunkte und der weiteren Möglichkeiten — auch dann, wenn sie gegen ein Vorgehen spricht.

Die Übermittlung begründet noch kein Mandat. Ein Mandatsverhältnis kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei zustande. Ausführlich zum Thema im Ratgeber: Kündigung erhalten — was jetzt zu tun ist und Kündigungsschutzklage: Ablauf, Kosten und Chancen.